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Wir sehen das Kind als ein Individuum und als
Persönlichkeit. Es hat seine eigene Entwicklung auf allen
Ebenen der Sinne und der Intelligenz und es hat seinen eigenen Umgang
mit seiner Umwelt.
Mit dieser Sichtweise unterstützen wir das Kind von Beginn an
in seiner neuen Umgebung. Es wird in der Erforschung seines
Lebensumfeldes aktiv unterstützt und angeleitet,
behält aber in diesen Lernprozessen sein eigenes Tempo.
Auf dem Weg des Heranwachsens begleiten es die Erzieherinnen und geben
ihm vielfältige Anregungen. So kann das Kind die erworbenen
Fähigkeiten verfestigen und erweitern. Wir sehen die
frühkindliche Bildung als einen wesentlichen Bestandteil
unseres
Erziehungsauftrages. Näheres dazu erläutert unsere "Pädagogische Konzeption"
(PDF-Dokument).
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Gruppen:
1 Liege-Krippe-Gruppe ab 8 Wochen bis 1,5 Jahre (8 Plätze)
1 Lauf-Krippe-Gruppe ab 1,5 Jahre bis 3 Jahre (10 Plätze)
4 Gruppen in Altersmischung ab 3 bis 5 Jahre, pro Gruppe 14 Plätze
2 altershomogene Gruppen für 5-Jährige (á
16 bzw. á 25 Kinder)
Anmeldung
Anmeldeformulare
zum Herunterladen und Ausdrucken
Die
Anmeldung zur Tagesbetreuung für Kindertagespflege, Kindertagesstätten
oder Schulhort wird zum 01.03.2008 in die drei Stützpunkte der Bürgerämter
verlegt. Durch kürzere Wege und umfangreichere Sprechstunden soll
das Service-Angebot für die Eltern verbessert werden. Rückfragen
beim Bürgerämter Steglitz-Zehlendorf,
Bürgeramt
Lankwitz, Gallwitzallee 87 in 12249 Berlin, Telefon 90299-0,
Sprechzeiten: montags 8.00 bis 15.00 Uhr, dienstags ubnd donnerstags 11.00
Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Anmeldefrist
Nach dem Kindertagesförderungsgesetz, das am 1. August 2005 in Kraft
tritt, entfällt die Anmeldefrist zum 28.02. eines Jahres. Bitte melden
Sie Ihr Kind jedoch nach Möglichkeit spätestens zwei Monate
vor Beginn der gewünschten Betreuung beim zuständigen Jugendamt
an. Der Gutschein hat eine 6-monatige Gültigkeit ab Austellungsdatum.
Gutscheinsystem
Der Gutschein,
den Sie auf Ihren Antrag hin erhalten, hat die Funktion eines Bescheides.
Dieser enthält alle notwendigen Angaben über Art
und Umfang des festgestellten Anspruchs und kann bei jedem Träger
einer Tageseinrichtung, der mit dem Land Berlin eine entsprechende
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat und einen freien Platz zur
Verfügung stellt, „eingelöst“ werden. Der Träger,
mit dem die
Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen, rechnet den Gutschein
dann mit dem jeweils zuständigen Jugendamt ab. Bei Kindertagespflege
wird der Gutschein beim Jugendamt eingereicht.
Eltern und Träger erhalten mit dem Gutschein die Garantie, dass der
belegte Platz bei einem Träger, der die Voraussetzungen des §
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KitaFöG erfüllt, oder in einer vermittelten Kindertagespflege
entsprechend dem festgestellten Bedarf des Kindes finanziert wird. Zugleich
führt der Gutschein zu einer Kostentransparenz auch für die
Eltern, da die Kosten des Platzes, d.h. die Höhe der öffentlichen
Finanzierung
und die Höhe der Kostenbeteiligung ausgewiesen werden.
Der Bereich wird umgestellt auf ein Gutscheinsystem. Es gibt auch keine
Antragsfristen mehr. Eltern beantragen frühestens 6 Monate bevor
sie einen Platz benötigen ihren Gutschein, spätestens 2 Monate
vor Annahme eines Platzes. Mit dem Antrag auf einen Gutschein wird bereits
der Kostenbeitrag der Eltern berechnet.
Vertragsabschluss
Nachdem Sie den Gutschein für eine Neuaufnahme erhalten haben,
müssen Sie selbst mit dem Träger der Einrichtung Ihrer Wahl
oder, bei
Kindertagespflege, mit dem Jugendamt unter Vorlage dieses Gutscheins den
Betreuungsvertrag abschließen. Sollten Sie in der von Ihnen
gewünschten Tageseinrichtung keinen Platz erhalten, wenden Sie sich
bitte an weitere Tageseinrichtungen. Auch das Jugendamt informiert
Sie über das bestehende Betreuungsangebot oder Sie nutzen auf der
Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport unter der oben angegebenen Adresse selbst die Möglichkeit der
Platzsuche. Bei Bedarf weist das Jugendamt freie, geeignete Plätze
nach. Diese können allerdings auch im Nachbarbezirk liegen. Bis zu
30 Minuten Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten als zumutbar.
Wenn Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten, können
Sie unter Vorlage des Gutscheins mit dem Jugendamt Kontakt
aufnehmen. Dort wird dann geprüft werden, ob nach pflichtgemäßem
Ermessen eine Tagespflegestelle vermittelt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der Gutschein innerhalb einer festgelegten Frist
eingelöst werden muss: Der Platz muss bis spätestens fünf
Wochen
nach dem im Gutschein angegebenen Betreuungsbeginn in Anspruch genommen
werden. Wenn Sie den Betreuungsvertrag in dieser
Zeit abschließen, muss die Förderung in den nächsten drei
Monaten nach Vertragsschluss beginnen.



